Alles, was Sie über die europäischen Datenschutzvorschriften und die Cookie-Verwaltung wissen müssen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - EU-Verordnung 2016/679) ist die europäische Verordnung zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Seit dem 25. Mai 2018 in Kraft, hat die DSGVO die Art und Weise revolutioniert, wie Unternehmen Online-Nutzerdaten verwalten müssen.
In Bezug auf Cookies und Tracking-Technologien legt die DSGVO fest, dass die Einwilligung des Nutzers frei, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein muss. Dies bedeutet, dass jede Website, die nicht wesentliche Cookies verwendet, vor deren Installation eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss.
Wichtig: Die DSGVO gilt für alle Websites, die Daten von Nutzern verarbeiten, die in der Europäischen Union ansässig sind, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Das Cookie-Banner ist das Hauptinstrument, mit dem eine Website die Nutzer über die Cookie-Nutzung informiert und deren Einwilligung einholt. Nach geltendem Recht muss das Banner beim ersten Besuch des Nutzers erscheinen und spezifische technische und rechtliche Anforderungen erfüllen.
Achtung: Das Fortsetzen des Browsens oder Scrollen der Seite KANN NICHT als gültige Einwilligung betrachtet werden. Die Datenschutzbehörde hat klargestellt, dass die Einwilligung eine explizite und positive Handlung sein muss.
Mit der Verfügung vom 10. Juni 2021 (in Kraft seit 9. Januar 2022) hat die Datenschutzbehörde die neuen „Richtlinien zu Cookies und anderen Tracking-Tools" veröffentlicht. Diese Richtlinien haben wichtige Änderungen eingeführt, die jede Website einhalten muss.
Nicht wesentliche Cookies müssen blockiert werden, bis der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Das Banner muss eine Ablehnen-Schaltfläche mit der gleichen Sichtbarkeit wie die Akzeptieren-Schaltfläche haben.
Der Nutzer muss einzeln wählen können, welche Cookie-Kategorien er akzeptiert.
Es ist nicht gestattet, den Zugang zur Website von der Cookie-Akzeptanz abhängig zu machen (mit einigen Ausnahmen).
Das Scrollen der Seite kann nicht mehr als gültige Form der Einwilligung betrachtet werden.
Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit auf einfache und schnelle Weise widerrufen können.
Die Cookie-Einwilligung hat eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten, nach deren Ablauf das Banner dem Nutzer erneut angezeigt werden muss. Darüber hinaus muss die Einwilligung dokumentiert und aufbewahrt werden, um die Konformität bei Kontrollen nachweisen zu können.
Um den Vorschriften zu entsprechen, muss Ihre Website eine Reihe spezifischer technischer Anforderungen erfüllen. Hier ist eine vollständige Liste dessen, was implementiert werden muss:
Das Einwilligungsarchiv (oder Einwilligungsregister) ist eine durch die DSGVO eingeführte Verpflichtung, die von Verantwortlichen verlangt, nachweisen zu können, dass die Einwilligung tatsächlich eingeholt wurde. Dies gilt nicht nur für Cookies, sondern für jede Form der online gesammelten Einwilligung.
Art. 7 DSGVO: „Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat."
Jedes Mal, wenn ein Nutzer mit einem Einwilligungsmechanismus auf Ihrer Website interagiert (Cookie-Banner, Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung usw.), müssen Sie einen Nachweis dieser Einwilligung aufbewahren. Dieser Nachweis muss umfassen, wer die Einwilligung erteilt hat, wann, wozu und wie.
Alle über Ihre Website gesammelten Einwilligungen müssen archiviert und aufbewahrt werden. Hier sind die wichtigsten:
Jede Interaktion mit dem Cookie-Banner muss mit den geäußerten Präferenzen aufgezeichnet werden.
Die über Kontaktformulare erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Die Newsletter-Anmeldung mit Einwilligungsnachweis (Double-Opt-in).
Einwilligungen zu Nutzungsbedingungen, Marketing und Profiling.
Die bei der Kontoerstellung erteilte Einwilligung.
Spezifische Einwilligungen für Direktmarketing- und Profiling-Aktivitäten.
Jeder Eintrag im Einwilligungsregister muss folgende Informationen enthalten:
Achtung: Die fehlende Aufbewahrung von Einwilligungen kann zu erheblichen Sanktionen führen. Bei einer Inspektion müssen Sie nachweisen können, dass jede Einwilligung rechtmäßig eingeholt wurde.
Consentio automatisiert die Erfassung und Archivierung aller Einwilligungen und erstellt ein vollständiges, prüfungssicheres Register, das jederzeit für Inspektionen verfügbar ist.
Die Nichteinhaltung der DSGVO-Vorschriften und der Richtlinien der Datenschutzbehörde kann zu sehr schweren Verwaltungsstrafen führen. Die Bußgelder können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Höchststrafe: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Riskieren Sie keine Sanktionen, die Ihr Unternehmen in die Knie zwingen könnten. DSGVO-Konformität ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Consentio hilft Ihnen, in wenigen Minuten konform zu werden.
Ab März 2024 verlangt Google, dass alle Websites, die Google-Dienste (Analytics, Ads, Tag Manager) nutzen, den Consent Mode v2 implementieren. Ohne diese Implementierung könnten Konversions- und Analysedaten verloren gehen.
Google Consent Mode ist eine API, die es ermöglicht, Google den Einwilligungsstatus der Nutzer mitzuteilen. Basierend auf der erhaltenen Einwilligung passt Google das Verhalten seiner Tags und Dienste an und gewährleistet so den Schutz der Privatsphäre der Nutzer.
Ab März 2024: Google verlangt die Implementierung des Consent Mode v2, um weiterhin Konversions- und Remarketing-Daten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich zu erfassen.
Consentio ist zertifiziert als CMP (Consent Management Platform) kompatibel mit Google Consent Mode v2. Die Integration ist automatisch und erfordert keine zusätzliche Konfiguration.
Nutzen Sie unser kostenloses Überprüfungstool, um den Konformitätsstatus Ihrer Website zu ermitteln.
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